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Ankaufsbedingungen

Diese Bedingungen sind verständlich formuliert und vor Veröffentlichung von einem Juristen final zu prüfen. Es werden keine gesetzlichen Regelungen erfunden.

1. Vertragspartner

Vertragspartner ist K&L Auktionen KG, Parkstrasse 29, 8181 Sankt Ruprecht an der Raab, Österreich (ankauf@schallplattenverkaufen.com).

2. Voraussetzungen für den Ankauf

Angekauft werden Singles und LPs von Privatpersonen aus Österreich, sofern die Schallplatten grundsätzlich verwendbar und abspielbar sind. Der Verkäufer bestätigt, Eigentümer zu sein bzw. zum Verkauf berechtigt zu sein.

Keine Klassikmusik und keine Samplermusik: Klassik- und Sampler-Schallplatten werden nicht angekauft und nicht vergütet. Werden solche Schallplatten mitgeschickt, werden sie automatisch vom Ankaufspreis abgezogen.

3. Vorläufige Preisberechnung – kein Anspruch auf den Rechnerbetrag

Der online angezeigte Betrag ist ausschließlich ein vorläufiger Ankaufspreis auf Basis der vom Verkäufer angegebenen Mengen und der aktuellen Stückpreise (derzeit Single € 0,20, LP € 0,50). Es gilt ein Mindestankaufswert von € 10,00.

Einfach gesagt: Ausbezahlt wird nur das, was nach Prüfung wirklich ankauffähig ist – nicht automatisch der Betrag aus dem Rechner.

4. Pflicht des Verkäufers zur eigenen Prüfung

Es ist alleinige Aufgabe und Verantwortung des Verkäufers, vor dem Absenden der Anfrage und vor dem Versand selbst zu prüfen:

Wir übernehmen keine Verantwortung dafür, dass der Verkäufer diese Prüfung unterlässt oder fehlerhaft durchführt.

5. Endgültige Prüfung, Abzüge und Auszahlung

Nach Wareneingang prüfen wir die eingesendeten Schallplatten. Nicht ankauffähige Exemplare werden nicht vergütet und vom Ankaufspreis abgezogen. Dazu zählen insbesondere:

Der endgültige Ankaufspreis richtet sich ausschließlich nach den von uns akzeptierten, ankauffähigen Schallplatten. Mit Absenden der Anfrage ist der Verkäufer damit einverstanden, dass nur dieser geprüfte Betrag ausbezahlt wird.

6. Verpackung und Transportschäden – Haftung des Verkäufers

Der Verkäufer ist für eine sichere und transportgeeignete Verpackung selbst verantwortlich. Tipps dazu findest du unter Schallplatten verpacken.

Wird eine Schallplatte während des Versands oder durch unzureichende Verpackung beschädigt, trägt der Verkäufer dieses Risiko selbst. Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verpackung, falsche Vorbereitung oder den Transportweg zurückzuführen sind – soweit gesetzlich zulässig.

Einfach gesagt: Beschädigte Ware durch schlechte Verpackung oder Transport ist Sache des Verkäufers. Wir zahlen nur für ankauffähige Schallplatten, die bei uns in akzeptablem Zustand ankommen.

7. Kostenloser Versand, Versandlabel und Abholung

Nach Bestätigung der Anfrage stellen wir in der Regel ein Versandetikett bereit. Das Label darf erst nach Freigabe und ausschließlich für den vereinbarten Ankauf verwendet werden.

Bei sehr großen Stückzahlen kann je nach Menge auch eine kostenlose Abholung möglich sein. Dazu genügt die Ankaufsanfrage – wir prüfen den Umfang und geben Bescheid, ob eine Abholung infrage kommt.

8. Nicht ankauffähige Ware: Entsorgung oder Rücksendung

Nicht ankauffähige Schallplatten (inkl. Klassik und Sampler) können auf Wunsch kostenlos entsorgt werden. Möchte der Verkäufer diese zurückerhalten, trägt er die tatsächlichen Rückversandkosten.

9. Haftungsausschluss – wir haften hier für nichts darüber hinaus

Soweit gesetzlich zulässig, haften wir nicht für:

Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – soweit das Gesetz das verlangt.

Einfach gesagt: Der Verkäufer prüft selbst, schickt nur ankauffähige Ware und trägt sein eigenes Risiko. Wir zahlen nur den nach Prüfung festgestellten Betrag.

10. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten findest du in der Datenschutzerklärung.

11. Kontakt

ankauf@schallplattenverkaufen.com · +43 676 7028082

12. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Republik Österreich, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften dem nicht entgegenstehen.